Corona Hilfen für Unternehmen: KfW-Unternehmerkredit
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Der KfW-Unternehmerkredit ist wesentlicher Bestandteil der Liquiditätshilfen für von den Auswirkungen der Coronakrise betroffene Unternehmen. Die KfW hat in diesem Zusammenhang einige Konditionen für Antragsteller verbessert. Dazu zählen insbesondere
- die Risikoübernahme von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro Kreditvolumen sowie
- eine Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro.
Im KfW-Unternehmerkredit finden Unternehmer ein Förderprodukt, das dich vor allem bei der Finanzierung langfristig geplanter Investitionen und bei der Anschaffung und Sicherung von Betriebsmitteln unterstützt. Wir haben die wichtigsten Informationen zu diesem Fördermittelprodukt der KfW für dich zusammengefasst.
Für die Beantragung des KfW-Unternehmerkredits müssen die Antragsteller unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich wendet sich das Programm aber an privatwirtschaftliche Unternehmen und Freiberufler aus dem In- und Ausland, die seit mehr als fünf Jahren am Markt aktiv tätig sind.
Antragsberechtigt für die Umsetzung von Vorhaben im Inland sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen, die der KMU-Definition der EU entsprechen. Dies sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer jährlichen Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.
- Große bzw. mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gesamtumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet. **Hinweis: In der aktuellen Coronakrise wird die Umsatzgrenze für mittelständische und große Unternehmen auf 2 Milliarden Euro angehoben!
- Freiberufler, wie Ärzte, Steuerberater oder Architekten
- Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Dies ist unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Antragsberechtigt für die Umsetzung von Vorhaben im Ausland sind:
- Deutsche Unternehmen und in Deutschland freiberuflich Tätige
- Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland
- Joint Ventures mit bedeutender deutscher Beteiligung im Ausland
Ausgeschlossen von einer Förderung sind
- Unternehmen, die nicht über eine ausreichende Bonität verfügen.
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Existenzgründer und junge Unternehmer
Für Existenzgründer und Unternehmer, die nicht für den KfW-Unternehmerkredit in Frage kommen, bieten die KfW-Bankengruppe und andere Anbieter alternative Förderprogramme an. Einen Überblick an geeigneten Fördermitteln findest du hier. Alternativ, nutzt du einfach unseren kostenfreien Fördermittelcheck.
Grundsätzlich fördert das Förderprogramm alle langfristigen Investitionen und Betriebsmittel, die für die unternehmerische Tätigkeit notwendig sind. Das sind im Detail für die Finanzierung von Investitionen:
- Anschaffung von Anlagen und Maschinen
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen, wie Patente und Lizenzen
- Software und Computer
- Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen
Mit Betriebsmitteln sind Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes gemeint. Dazu zählen:
- Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
- die Teilnahme an Messen
- Beratungskosten
Ausgeschlossen von einer Förderung sind:
- die Finanzierung bereits begonnener Vorhaben und
- die Finanzierung von Anlagen für erneuerbare Energien
Der KfW-Unternehmerkredit fördert Investitionen und Betriebsmittel grundsätzlich bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Im Rahmen des Corona Hilfspakets wird diese Summe im laufenden Geschäftsjahr auf 200 Millionen Euro erhöht. Eine vollständige Auflistung der Konditionen findest du hier.
Das Prinzip der Haftungsfreistellung
Du hast Schwierigkeiten den Kredit über deine Bank zu erhalten? Profitiere von der Möglichkeit der Haftungsfreistellung im KfW-Unternehmerkredit. Die KfW übernimmt für kleinere, mittelständische und große Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Verbreitung betroffen sind, 80 Prozent des Kreditausfallrisikos. Damit erhöht die KfW die ursprüngliche Haftungsfreistellung von ursprünglich 50 Prozent deutlich.
Wie erfolgt die Rückzahlung des KfW-Unternehmerkredits?
- Während der tilgungsfreien Zeit werden lediglich die anfallenden Zinsen fällig.
- Nach der tilgungsfreien Zeit wird der noch zu tilgende Kreditbetrag in vierteljährlich gleich hohe Raten, zuzüglich der anfallenden Zinsen getilgt.
- Sondertilgungen: Der Kredit kann ganz oder teilweise durch Sondertilgungen getilgt werden. Dann aber nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Laufzeiten sind abhängig davon, ob es sich um einen Betriebsmittelkredit oder um eine Investitionsfinanzierung handelt. Grundsätzlich laufen Betriebsmittelkredite bis zu 5 Jahre und sind ein Jahr tilgungsfrei. Investitionskredite laufen 5, 10 oder 20 Jahre und sind entsprechend 1, 2 oder 3 Jahre tilgungsfrei.
Die Festlegung über Art und Höhe der Sicherheiten, sowie die Rückzahlung des Kredits erfolgt grundsätzlich über deine Bank.
Um die Finanzierung deines Vorhabens mit dem KfW-Unternehmerkredit realisieren zu können, nimmst du zunächst Kontakt mit deiner Hausbank auf. Alternativ kannst du auch andere KfW-assoziierte Banken und Dienstleister aufsuchen. Dazu zählen Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Bausparkassen, Versicherungen und Finanzvermittler. Der Partner deiner Wahl prüft dein Vorhaben im ersten Schritt, erstellt mit dir gemeinsam alle Unterlagen und leitet die entsprechenden Antragsformulare dann an die KfW-Gruppe weiter.