Kinderbetreuung
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Als Kinderbetreuung kann man allgemein die Pflege, Aufsicht und Erziehung der Kinder durch Erwachsene bezeichnen. Als Kind wird nach deutschem Recht im Sozialgesetzbuch derjenige bezeichnet, der das 14. Lebensjahr noch nicht beendet hat. Die Kinderbetreuung erfolgt natürlich zunächst in der Familie. Daneben gibt es jedoch weitere Formen der öffentlichen und privaten Kinderbetreuung.
Die öffetnliche Form der Kinderkrippe oder des Kindergartens kommt heute immer weniger vor. Diese beiden Formen wurden zur Betreuung in Kindertagesstätten zusammengefasst. Immer häufiger gibt es heutzutage auch die private Betreuung durch Tagesmütter, die in beruflicher Selbstständigkeit die Kinderbetreuung von eher kleineren Gruppen von Kindern in heimischer Atmosphäre durchführen.
Einer solchen privaten Betreuung sollte im besten Fall ebenso wie bei den öffentlichen Formen eine Ausbildung zur Erzieherin oder Kindergärtnerin vorangegangen sein. Aber zwingend notwendig ist diese nicht. Die Kinderbetreuung von Mitarbeitern wird zunehmend auch für große Unternehmen zum Thema. So gibt es bereits einige Unternehmen, die als Vorbildfunktion firmenintern eine Betreuung anbieten. Den Mitarbeitern erleichtert dies den Wiedereinstieg in den Beruf, schafft Vertrauen zum Arbeitgeber und erhöht die Arbeitsmotivation.