Kindergeld

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Damit das Einkommen von Eltern eines Kindes steuerlich freigestellt werden kann, zahlt der Staat Kindergeld in Höhe des Existenzminimums eines Kindes. Das Kindergeld soll die Betreuung und Erziehung des Kindes sicherstellen und Familien fördern. In Deutschland besteht in der Regel für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Anspruch auf Kindergeld.

Das Kindergeld kann jedoch auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden. Ein Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld haben, sofern es sich in der Berufsausbildung befindet. Auch in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen oder während des geregelten Freiwilligendienstes besteht Anspruch auf Kindergeld.

Der Antrag auf Kindergeld erfolgt bei der Familienkasse, die zur Agentur für Arbeit gehört. Die Familienkasse ist auch für die Bearbeitung der Kindergeldansprüche zuständig. Derzeit wird bei den ersten zwei Kindern ein Kindergeld in Höhe von jeweils 184 Euro, beim dritten Kind 190 Euro und bei jedem weiteren Kind 215 Euro gezahlt. Kinder unterliegen beim Bezug von Kindergeld einer Einkommensgrenze, das heißt sie dürfen beim Bezug von Einkünften einen Grenzbetrag pro Kalenderjahr nicht überschreiten, andernfalls verfällt ihr Anspruch auf Kindergeld. (Stand 01/2011)