Koalitionsausschuss einig: Härten abfedern und Ausgaben bremsen
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Corona-Schutzschirm Update: Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses
Hilfe zur Selbsthilfe statt Gießkannenprinzip
Es war kein leichtes Unterfangen und die Beratungen im Koalitionsausschuss dauerten länger, als die Spitzen von Union und SPD dies kalkuliert hatten. Die gefundenen Einigungen im Bereich Kurzarbeitergeld, Steuern sowie zu Fragen der Umverteilung sind nicht das, was sich der Koalitionspartner SPD erhofft hatte. Es handelt sich vielmehr um einen auf die perspektivisch noch unklare Dauer der Pandemie und ihre weitreichenden Folgen kostenoptimierten Verbesserungskatalog für die Maßnahmen des Corona-Schutzschirms, der bereits Ende März im Bundestag verabschiedet wurde.
Folgende Einigungen zur Unterstützung von Unternehmern und ihren Mitarbeitern haben CDU/CSU und SPD am Mittwochabend erzielt:
- Hinzuverdienstgrenze für Arbeitnehmer in Kurzarbeit steigt: Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
- Kurzarbeitergeld steigt ab 4. und ab 7. Monat gestaffelt an: Das Kurzarbeitergeld steigt für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts. Diese Maßnahmen gelten längstens bis 31.12.2020.
- Pauschalierte Herabsetzung von Steuervorauszahlungen 2019: Kleinen und mittelständischen Unternehmen wird ermöglicht, bereits für 2019 geleistete Vorauszahlungen im Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 pauschal herabzusetzen (Verlustverrechnung).
- Befristete Senkung der MwSt. in der Gastronomie: Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.
- Erhöhung von Leistungen der Grundsicherung: Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Daher profitierst du als ALG II-Empfänger, dessen Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde, von einer Verlängerung der Leistungen aus der Grundsicherung um drei Monate.
Diskussions- und Kritikpunkte der Mitglieder im Koalitionsausschuss
Die gefundenen Einigungen sind nicht unbedingt das, was sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewünscht hatte, der zuletzt eine pauschale und befristete Anhebung des Kurzarbeitergelds auf 80 bzw. 87 Prozent für die Monate Mai bis Juli gefordert hatte. Die nun beschlossene zeitliche Staffelung der Anhebung der Kurzarbeiterbezüge wird indes der Dynamik aktueller Entwicklungen gerecht und schont den Steuerzahler, denn kalkuliert wird mit einer perspektivischen Besserung der Gesamtsituation, wenn ab Juli (4.Monat Kurzarbeitergeld-Bezug) oder ab Herbst bzw. Oktober (7. Monat Kurzarbeitergeld-Bezug) ein Ende des Lockdown und eine allgemeine Abschwächung der Pandemie zumindest theoretisch avisiert wird.
Bezüglich der befristeten Senkung des MwSt.-Satzes in der Gastronomie erfährt das Koalitionspapier bereits aus der Branche selbst Kritik und hier besonders am geltenden Zeitfenster, das der Gesetzgeber für die Senkung vorsieht. Die Steuererleichterung, die besonders dem CSU-Drängen und der engagierten Verbandsarbeit von DEHOGA Bayern-Präsidentin und Ayinger-Chefin Angela Inselkammer zu verdanken ist, geht nur bei Top-Konditionen ab Sommer 2020 und einem "Außer-Haus-Boom" ab Herbst 2020. Dass es damit längst nicht genug ist, zeigen die aktuellen Erhebungen des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes. Laut Einschätzung der Branchenvertreter ist mit einer vollständigen Belebung des touristischen Geschäfts in allen Sektoren der Tourismuswirtschaft aktuell nicht vor Ostern 2021 zu rechnen. Zwischen September 2021 und schlimmstenfalls Herbst 2023 wird sich das touristische Geschäft voraussichtlich normalisieren. Das Kompetenzzentrum skizziert in diesem Zusammenhang auch für die Gastronomie relevante abgeschwächte Umsatzerwartungen für die nächsten Quartale.
Was wurde außerdem gefordert, aber nicht beschlossen?
Gefordert wurde von der SPD außerdem eine BAföG-Ausweitung für Studenten, die zwar oberhalb der bisherigen Beziehergrenze liegen, aktuell krisenbedingt aber ihrem Nebenjob nicht nachgehen können und so ebenfall mit Härten umgehen müssen. Auch der Forderung nach einer Ausweitung der Soforthilfen für Betriebe zwischen elf und 50 Beschäftigten oder für Kunst- und Kreativschaffende erteilte der Koalitionsausschuss einstweilen eine Absage.
Heute an morgen denken: Bund zieht die Ausgabenbremse
Was die SPD freigiebig verteilen will, hält Koalitionspartner CDU/CSU derzeit lieber zusammen. Dies wird in den einleitenden und fett markierten Worten des Ergebnispapiers deutlich. Die CDU weist darauf hin, dass Entscheidungen jetzt so getroffen werden müssten, "dass wir auch in Zukunft finanzielle Möglichkeiten haben. Die Bundesregierung muss handlungsfähig bleiben, um weitere Maßnahmen in den kommenden Monaten finanziell stemmen zu können."
Auch könne ein seriöses Vorgehen in der aktuell noch nicht verlässlich abzuschätzenden Ausnahme-Lage nur auf Augenhöhe mit dem Steurzahler geschehen: "Durch die Corona-Krise hat sich die wirtschaftliche Situation für die Beschäftigten und Unternehmen in unserem Land deutlich geändert. Deshalb wird die Koalition besonders darauf achten, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden." In diesem Punkt trägt das Ergebnispapier eine deutliche CDU-Handschrift, die sich praktisch hoffentlich über alle Einkommensgruppen erstrecken wird.
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