Konservenherstellung
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Betriebe in der Konservenherstellung verarbeiten größtenteils Gemüse und Obst, aber auch Wurst, Fleisch und Fisch. Die Lebensmittelkonservierung erfolgt industriell mittels Maschinen. Der Gründer benötigt also eine Produktionsfläche sowie Maschinen und Gerätschaften. Das Wissen und Können ist Grundvoraussetzung, um sich in der Konservenherstellung selbstständig zu machen. Vor allem benötigt der Gründer für die Führung eines solchen Unternehmens auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse.
Ein reichhaltiges Angebot von Konserven ist vorteilhaft für ein Unternehmen in der Konservenherstellung, aber nicht Bedingung. Der Gründer kann sich vorerst auch auf bestimmte Lebensmittel spezialisieren. Auch die Distributionswege sind festzulegen und können sich anfangs noch auf Direktvertrieb beschränken und später ausweiten. Die Geschäftsidee legt das Fundament für die gesamte Unternehmensplanung und den Aufbau der Konservenherstellung.
Eine denkbare Rechtsform für ein Unternehmen in der Konservenherstellung ist die OHG oder auch die GmbH. Solch ein Unternehmen muss sich ebenfalls einer regelmäßigen Prüfung unterziehen, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden. Bei der Personalplanung sollte der Gründer auch mit mehreren Stellen rechnen, da ein Betrieb in der industriellen Konservenherstellung sowohl Arbeitskräfte für die Maschinenbedienung, wie auch im Verwaltungsbereich benötigt.