Konzern

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Der Begriff Konzern bezeichnet die Vereinigung mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Gesamtleitung. Die daraus verbundenen Unternehmen werden Konzernunternehmen genannt. Ein Konzern setzt sich aus einem Mutterunternehmen und einem oder mehreren Tochterunternehmen zusammen. Die Vereinigung zu einem Konzern kann mit Hilfe eines Businessplan abgestimmt werden.

Eine besondere Organisationsform von einem Konzern ist die Holding-Organisation. Außerhalb von Fachkreisen versteht man den Begriff Konzern fälschlicherweise auch im Kontext von Großunternehmen. Der Begriff Konzern ist von kartellrechtlicher Relevanz. Dies sollte nach der Existenzgründung z. B. einer Mini GmbH Beachtung finden.

Das Konzernprivileg ist das Privileg der am Konzern beteiligten Konzernunternehmen. Die vom Kartell-Verbot umfassten Verhaltensweisen stellen keinen Verstoß gegen deutsches oder EG-Kartellrecht dar. Der Begriff Konzern ist auch im Kreditwesengesetz von großer Bedeutung. Ein Blick in die formulierten Ziele im Businessplan schaffen Klarheit über das weitere Vorgehen.