Krankenversicherungen

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Krankenversicherungen ersetzen Versicherten teilweise oder voll die Ausgaben bei Erkrankungen oder Unfällen. Eine Krankenversicherung ist meist Teil des Gesundheitswesen oder sogar Sozialversicherungssystems eines Landes. In Deutschland kann man zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterscheiden. Die gesetzliche Versicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems. Alle Versicherten zahlen in gleicher Weise unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Gesundheit.

Gesetzesgrundlage ist hier das Fünfte Buch des Sozialversicherungsgesetzes. Die Versicherten erhalten Sachleistungen und eine Krankenversicherungskarte. Sie ist eine Pflichtversicherung für abhängig Beschäftigte, Studierende, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld und Rente. Die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern haben z. B. Selbstständige, wenn vor der Selbstständigkeit eine Pflichtversicherung vorausging.

Die zweite Art der Krankenversicherungen ist die private Variante, bei der es viele verschiedene Anbieter gibt. Hier versichern sich z. B. Angestellte mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige und Beamte. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung wird für jede Person individuell erhoben und richtet sich nach Kriterien wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Der Arzt stellt hier die Rechnung an den Patienten, die dann unter Abzug einer eventuellen Selbstbeteiligung vom Versicherer zurückerstattet wird.