Künstler
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Ein Künstler schafft in seiner kreativen Tätigkeit Kunstwerke. Er arbeitet generell in den Bereichen bildende Kunst, angewandte Kunst, darstellende Kunst, Literatur und Musik. In Deutschland bestimmt das Künstlersozialversicherungsgesetz, dass ein Künstler ist, wer eine Tätigkeit in den genannten Bereichen ausübt oder in ihnen lehrt. Die Künstlersozialkasse bezeichnet die vier Berufssparten Musik, Wort, bildende und darstellende Kunst. In den meisten Fällen wird der Beruf Künstler frei bzw. selbstständig ausgeführt.
Die Auftraggeber für einen Künstler nach seiner Existenzgründung sind Privatleute, aber auch staatliche Stellen, weiterhin Firmen, Kirchen oder Mäzene. Die Fähigkeit oder Tauglichkeit zum Künstler wird oft an einer entsprechenden Ausbildung gemessen, wie sie - vorallem in Bezug auf die reine Kunst - in einem Studium z. B. an einer Kunsthochschule gelehrt wird. Die kommerzielle Kunstlehre dagegen, wird eher an Fachhochschulen vermittelt. Zwingend ist eine solche Ausbildung allerdings nicht, um sich als Künstler bezeichnen zu können.
Wer von seiner Umwelt als Künstler bezeichnet wird oder eben nicht, hängt vorallem von der vorherrschenden aber auch von der individuellen Definition des Kunstbegriffs ab. Beispiele für Berufsbezeichnungen, die ein Künstler führen kann, sind z. B. Maler, Grafiker, Opernsänger, Regisseur, Tänzer, Fotograf, Schriftsteller oder Sänger. Die verschiedenen Kunstbereiche gehen heute durch die neuen Medien ineinander über. Die künstlerische Wertschätzung der Arbeit eines Künstlers, hängt heute nicht nur von seinen Qualitäten, sondern auch sehr stark von der medialen Darstellung seiner Kunst ab.