Künstlersozialversicherung: Dein Schutz als Kreativer

Als selbstständige Künstlerin oder Kreativer musst du dich um vieles selbst kümmern – auch um deine soziale Absicherung. Die Künstlersozialversicherung (KSV) bietet dir Schutz bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

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Was ist die Künstlersozialversicherung (KSK)?

Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten die Möglichkeit, sich zu vergünstigten Konditionen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu versichern. Die rechtliche Grundlage bildet das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), das 1981 in Kraft trat.

Wer kann über die KSK versichert werden?

Die KSK richtet sich an selbstständige Künstler und Publizisten, die ihre Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Voraussetzung ist, dass sie ein Mindesteinkommen erzielen und nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen. Ausgenommen sind nebenberufliche Künstler, die ihr Haupteinkommen aus einer anderen Tätigkeit beziehen.

Zu den versicherten Berufen zählen:

  • Künstler: Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen oder lehren.
  • Publizisten: Schriftsteller, Journalisten oder andere publizistisch Tätige sowie Lehrende in diesen Bereichen.

Welche Leistungen bietet die Künstlersozialversicherung?

Die über die KSK versicherten Künstler und Publizisten haben Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die von den jeweiligen Versicherungsträgern erbracht werden. Diese Leistungen entsprechen denen anderer gesetzlich Versicherter.

Wie funktioniert die Finanzierung der KSK?

Ein wesentliches Merkmal der KSK ist die einzigartige Art der Finanzierung. Die Beiträge werden zur Hälfte von den Versicherten selbst getragen. Die andere Hälfte wird von den Verwertern künstlerischer Leistungen in Form einer Künstlersozialabgabe übernommen, ergänzt durch einen Bundeszuschuss. Diese Abgabe beträgt einen bestimmten Prozentsatz der Einnahmen, die der Verwerter durch künstlerische Leistungen erzielt.

Wer ist für die Verwaltung der KSK zuständig?

Die Künstlersozialkasse übernimmt die Veranlagung und Beitragserhebung. Sie ist eine unselbstständige Einrichtung, die jedoch haushalts- und vermögensmäßig eigenständig innerhalb der Unfallkasse des Bundes organisiert ist.