Leerkosten
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In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet man als Leerkosten einen Teil der Fixkosten. Die Leerkosten gehören zur Teilkostenrechnung und können in jedem Businessplan Platz finden. Dabei handelt es sich um fixe Kosten, die aufgrund nicht genutzter Kapazitäten entstehen können. Analog dazu sind die Nutzkosten der Teil der fixen Kosten, welche zum Nutzen nach Existenzgründung führen können. Grundlage dieser Untergliederung der Fixkosten in Nutz- und Leerkosten ist das Beanspruchungsprinzip.
Da die Leerkosten Teil der entstehenden Fixkosten sind, lassen sie sich nicht einsparen, sondern lediglich in Nutzkosten transformieren. Vorübergehende Leerkosten können aufgrund interner Faktoren aber auch externer Faktoren im Businessplan entstehen. In Industrien mit hoher Anlagevermögensintensität, also einem hohen Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen, gehen die Leerkosten aufgrund weltweiter Anlagen-Überkapazitäten dauerhaft in die Rentabilitätsrechnungen ein. Rentabilität ist auch bei der Existenzgründung ein wichtiger Eckpfeiler.
Leerkosten können auch strukturell in einer Mini GmbH von Nöten sein. Durch hohe Anforderungen an die Flexibilität eines Unternehmens kann ein permanenter, strukturell nicht völlig zu vermeidender Wechsel zwischen Kapazitätsengpässen und Überkapazitäten entstehen. Im Falle der Personalfixkosten einer Mini GmbH kann versucht werden, die Leerkosten durch Flexibilisierung der Arbeitszeit zu minimieren.