Leitzins
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Unter Leitzins versteht man den von der zuständigen Zentralbank festgelegten Zinssatz zur Steuerung der geldpolitischen Aktivitäten. Er legt denjenigen Zinssatz fest, zu dem sich Banken bei einer Zentral- oder Notenbank gegen Verpfändung notenbankfähiger Sicherheiten oder unter Eingehung eines Wertpapierpensionsgeschäftes, Geld von einer Zentralbank zur Finanzierung beschaffen können.
Wichtigste Sätze sind: der Mindestbietungssatz (des Hauptrefinanzierungsinstruments der Europäischen Zentralbank), die nominale Federal Funds Rate der amerikanischen Fed und die Repo Rate der Bank of England. Diese geldpolitischen Maßnamen werden als Leitzinsen bezeichnet, weil ihnen großer Einfluss auf dem gesamten Finanzierungsmarkt zukommt und die Liquidität der Währungsräume steuern. Die Höhe des Leitzins bestimmt ebenfalls über die Zinshöhe bei der Rückzahlung von Krediten, die z . B. bei einer Existenzgründung benötigt werden.
Der Diskontsatz, zu dem die Geschäftsbanken Wechsel bei der Zentralbank rediskontieren konnten und der Lombardsatz, zu welchem Wertpapiere bei der Zentralbank verpfändet wurden, waren in der Vergangenheit relevante Leitzinssätze. Seit Mitte der 80er Jahre, spätestens jedoch mit Übernahme der Geschäfte durch die EZB, setzten sich die Offenmarktgeschäfte im Euroraum durch und lösten damit den Lombardsatz als wichtigsten Leitzins ab.