Liebhaberei
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Unter Liebhaberei versteht man eine nicht gewinnorientierte Ausübung einer Tätigkeit. Grundsätzlich wird ein Gewerbe bzw. eine selbstständige Tätigkeit, mit der meist der eigene Businessplan verwirklicht wird, betrieben mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Es besteht die Absicht einen Überschuss der Einnahmen gegenüber den Ausgaben zu erzielen, damit Aufwendungen steuerlich anerkannt werden. Dabei betonen Fachleute den Begriff "Absicht", denn es spielt letztendlich keine Rolle, ob dieses Ziel erreicht wird.
Das deutsche Einkommensteuergesetz verbindet die Einstufung in eine der sieben Einkunftsarten mit der Gewinnerzielungsabsicht, um zu ermitteln, ob Verluste aus einer Einkunftsart mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Gleichzeitig wird festgestellt, ob diese Tätigkeit aus wirtschaftlichen oder persönlichen (Liebhaberei) Gründen betrieben wird. Zu beachten bei der Liebhaberei ist, dass der Begriff eine rein ertragssteuerliche Bedeutung hat.
Im Bereich der Umsatzsteuer gibt es den Begriff der Liebhaberei nicht, weswegen Unternehmer auch bei dauerhaften Verlusten und Vorsteuerüberhängen die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft beibehalten. Liebhaberei wird angenommern, wenn es sich z. B. um eine Art Hobbytätigkeit handelt oder andere Einkünfte dienen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder gleichen die Verluste aus dieser Tätigkeit aus oder die Tätigkeit wird trotz jahrelanger Verluste nicht aufgegeben.