Lohnsteuer
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Als Lohnsteuer bezeichnet man eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird ausschließlich auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Dabei richtet sich die Höhe der Lohnsteuer nach der Lohnsteuerklasse, in welche der jeweilige Arbeitnehmer eingeordnet ist. Damit ergibt sich ein individueller Steuersatz. In speziellen Fällen gilt auch hier eine Ausnahme von dieser Besteuerung - die Lohnsteuerpauschalierung.
Welche Art der Lohnsteuerberechnung für den jeweiligen Arbeitnehmer vorzunehmen ist, entscheidet der Steuerberater aufgrund der Art des Anstellungsverhältnisses und weiterer relevanter Daten. Für den Unternehmer ist nach seiner Existenzgründung die Lohnsteuer aber ebenso wichtig. Denn im deutschen Steuerrecht ist geregelt, dass der Arbeitnehmer zwar der Schuldner der Lohnsteuer ist, hingegen aber dem Unternehmer/Arbeitgeber die Bringepflicht auferlegt wird.
Der Unternehmer berechnet die vom jeweiligen monatlichen Bruttolohn einzubehaltende Lohnsteuer. Im Anschluss daran übermittelt der Steuerberater oder Arbeitgeber diese Daten auf elektronischem Wege an das zuständige Finanzamt und führt die einbehaltene Lohnsteuer ab. Die Frist hierfür endet am 10. des folgenden Monats, eine Fristverlängerung ist dabei nicht möglich. Die Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer wird mittels der Lohnsteuerklassen vorgenommen.