Lohnsteuerpauschalierung
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Die Lohnsteuerpauschalierung ist ein Vereinfachungsverfahren im deutschen Lohnsteuerrecht. Die Arbeitnehmer bzw. Unternehmer, die ihren eigenen Businessplan umgesetzt haben, sind Schuldner der Lohnsteuer, aber dem Arbeitgeber obliegt die Bringepflicht für die einbehaltene Lohnsteuer. Diese Pflicht wird ihm durch die Lohnsteuerpauschalierung erleichtert, da er die Lohnsteuer für steuerpflichtigen Arbeitslohn pauschal erheben kann.
Die Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer ist mit erheblichen Schwierigkeiten sowie Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. Erschwert wird dies durch gesetzliche Regelungen und zu beachtenden Arbeitgeberpflichten ebenso, wie durch individuelle Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeitnehmer. Das deutsche Steuerrecht hat aus diesen Gründen zur Vereinfachung die gesetzlich verankerte Möglichkeit zugelassen, in bestimmten Fällen die Lohnsteuer pauschal zu ermitteln.
Dabei wird unterschieden zwischen dem gesetzlichen und dem betriebsindividuellen Steuersatz. Vorteile in der Lohnsteuerpauschalierung sehen Steuerberater nicht nur in der Vereinfachung der Verfahren zur Lohnsteuerberechnung und -abführung, sondern vor allem im beachtlichen steuerlichen Vorteil. Die Lohnsteuerpauschalierung mit Pauschsätzen kennt man z. B. bei Zahlungen an geringfügig Beschäftigte, Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorg oder Aushilfslöhnen in Land- und Forstwirtschaft.