Lohnstückkosten

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Der Begriff Lohnstückkosten bezeichnet die auf eine gewisse Leistungseinheit entfallenden Lohnkosten. Lohnstückkosten sind sowohl ein betriebswirtschaftlicher als auch ein volkswirtschaftlicher Indikator. Dieser Indikator lässt Schlüsse auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Arbeitnehmers oder einer Gesamtheit von Arbeitnehmern zu. Aus diesem Grund kann dieser Indikator nach Existenzgründung einen wichtigen Bestandteil im Businessplan darstellen.

Lohnstückkosten gehen einher mit der Produktivität, welche die Wettbewerbsfähigkeit aller Produktionsfaktoren in z. B. einer Mini GmbH nach Existenzgründung, einem Wirtschaftszweig oder einer Region misst. Neugestaltungen der Lohnstückkosten wirken sich auf den Arbeitsmarkt aus, wenn die Lohnkosten mehr steigen oder fallen als die Kapitalkosten und deshalb Arbeitskraft durch Fertigungsmaschinen ersetzt wird. Deshalb können die Lohnkosten im Businessplan verankert werden.

Zu regionalen Verwerfungen bei den Lohnstückkosten kommt es, wenn sich das Verhältnis von Lohnkosten zur realen oder nominalen Produktivität in einem Gebiet stärker oder geringer erhöht als in einem konkurrierenden Gebiet. Dies kann auch auf die Existenzgründung z. B. einer Mini GmbH zutreffen. Die Berechnung der Lohnstückkosten wird in der volkswirtschaftlichen Gesamtheit als der Quotient aus Arbeitnehmerentgelt und Bruttoinlandsprodukt (BIP) veranschlagt.