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Förderprogramme zur Auslandsmarkterschliessung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat verschiedene Förderprogramme für Auslandsmarkterschliessung im Angebot. Das mit der Umsetzung beauftragte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt dabei insgesamt folgende sechs Massnahmen zur Beantragung:
- Auslandsmesseprogramm
- Beratungsgutscheine Afrika
- Exportinitiative Energie
- Markterschließungsprogramm KMU
- Messeprogramm junge innovative Unternehmen
- Messeprogramm kleine und mittlere innovative Unternehmen
Dabei unterstützen die Messeprogramme junge sowie kleine und mittlere innovative Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen die in Deutschland stattfinden. Damit können sich entsprechende Unternehmen ihren Messeauftritt bei einer der aktuell wieder live stattfindenden Veranstaltungen fördern lassen.
Messeförderprogramm für junge innovative Unternehmen
Im Fokus dieses Messeprogramms steht die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Um Exportmärkte zu erschließen, soll dies bestmöglich unterstützt werden. Dies will man mit der Förderung von Messeauftritten an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland umsetzen.
Gefördert wird demnach die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom jeweiligen Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zur Liste der förderfähigen Events gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Diese speziellen Messen, werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Dabei gilt die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen, mit aktuell weniger als 50 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme oder einem Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro. Ausserdem müssen die Unternehmen jünger als zehn Jahre alt sein. Zudem müssen die Unternehmen ihre Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind nur die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen. Ab der dritten Beteiligung gibt es nur noch 50 Prozent Förderung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Als Aussteller musst du dich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe anmelden. Direkt nach Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag beim BAFA zu stellen.
Zu weiteren Informationen auch zu den für junge Unternehmen genehmigten Messen siehe: Website BAFA
Messeförderung für kleine und mittlere innovative Unternehmen
Das BMWK fördert mit diesem Messeprogramm die Teilnahme kleiner und mittlerer innovativer Unternehmen an speziellen internationalen Leitmessen in Deutschland. Dies auch an individuell organisierten Einzelständen bei den Messen.
Die Förderung der Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zur Erschliessung von Exportmärkten ist auch Anliegen dieses Programms. Gefördert wird dabei die Messeteilnahme von kleinen innovativen Unternehmen, welche älter als zehn Jahre sein müssen und mittlere innovative Unternehmen. Diese können auf den Messen Einzelstände betreiben. Zur Liste der förderfähigen Messen gehören wiederum vom BMWK festegelegte Messen mit einer hohen Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige innovative Unternehmen, welche ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben. Kleine Unternehmen müssen die jeweils gültige EU-Definition mit aktuell weniger als 50 Mitarbeitende und einer Jahresbilanzsumme oder einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erfüllen. Gleichzeitig müssen diese älter als zehn Jahre sein. Mittlere Unternehmen müssen die jeweils gültige EU-Definition von aktuell mehr als 49 sowie weniger als 250 Mitarbeitende sowie einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro oder Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erfüllen. Beide Unternehmensgrppen müssen ihre Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Förderfähig von den Gesamtausgaben der Messeteilnahme sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und die von einem Standbauunternehmen in Rechnung gestellten Ausgaben für den Standbau. Dabei wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 40 Prozent bis zu einer Gesamtsumme von 12.500 Euro pro Aussteller und Messe erstattet.
Für die Messeförderung musst du spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim BAFA einen Antrag zur Förderung der Messeteilnahme einreichen.
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