Mietvertrag
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Ein Mietvertrag stellt ein Rechtsgeschäft dar, welches den Vermieter gegenüber dem Mieter verpflichtet, ihm die vermietete Sache zu überlassen. Der Mieter schuldet dagegen den Mietzins. Nach BGB ist der Mietvertrag ein schuldrechtlicher Vertrag sowie ein Gebrauchsüberlassungsvertrag über bewegliche oder unbewegliche Sachen. Der Vermieter hat während der Mietzeit Instandhaltungspflichten und der Mieter Obhutspflichten. Der Mietvertrag über Wohn- oder Gewerberäume länger als ein Jahr bedarf der Schriftform.
Die Bestimmungen im Mietvertrag können im Rahmen der Vertragsfreiheit von den gesetzlichen abweichen. Der Untermietvertrag ist eine spezielle Form. Bei der Umsetzung der eigenen Geschäftsidee könnten z. B. Büroräume zur Untermiete gemietet werden. Meist wird jedoch in Mietverträgen die Möglichkeit eines Untermietvertrages ausgeschlossen. Die Rechte des Wohnraummieters sind in Deutschland im BGB ausführlich geregelt und gestärkt und als soziales Mietrecht bezeichnet.
Eine weitere Vereinbarung, die im Mietvertrag getroffen werden kann, ist die Zahlung einer Mietkaution (Mietsicherheit) des Mieters an den Vermieter. Das Mietverhältnis über Wohnraum darf vom Vermieter nicht ohne Grund gekündigt werden. Daher hat der Vermieter die Möglichkeit auf wirtschaftliche Veränderungen mit Mieterhöhungen zu reagieren. Oft erfolgen Mieterhöhungen zur Anpassung an die im Ort übliche Vergleichsmiete oder aufgrund von Modernisierungen.