Mini GmbH | Eintragung und Kosten der Unternehmergesellschaft / 1 Euro GmbH
Eintragung der Mini GmbH
Nach Einzahlung des Stammkapitals ist die Eintragung der Mini GmbH in das Handelsregister durch den oder die Geschäftsführer anzumelden. Die Geschäftsführer müssen bei der Anmeldung beim Handelsregister schriftlich versichern, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die ihrer Bestellung entgegenstehen. Daneben ist auch zu erklären, ob die im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Leistungen auf die Stammeinlage eingezahlt wurden und ob sich das Stammkapital endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer befindet.
Wirkung der Eintragung
Zu beachten ist, dass die Mini GmbH erst mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht. Bis zur Eintragung in das Handelsregister sind zwei Phasen zu unterscheiden, die Phase der Vorgründungsgesellschaft und die Phase der Vorgesellschaft, auch als Vor-GmbH, GmbH in Gründung oder GmbH i. G. genannt.
Vorgründungsgesellschaft
Eine Vorgründungsgesellschaft liegt vor, wenn rechtsverbindliche Vereinbarungen der Gründer mit dem Ziel, einen Gesellschaftsvertrag miteinander abzuschließen, bestehen. Eine Vorgründungsgesellschaft ist im rechtlichen Sinne eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Deshalb besteht in dieser Phase auch ein persönliches Haftungsrisiko der Gesellschafter für Verbindlichkeiten, die für die noch zu gründende Gesellschaft eingegangen worden sind. Eine Haftungsfreistellung muss in diesem Fall ausdrücklich mit den Vertragspartnern vereinbart werden.
Vorgesellschaft
Von einer Vorgesellschaft spricht man, wenn der Gesellschaftsvertrag bereits notariell beurkundet wurde. Sie ist gesetzlich nicht geregelt, aber durch die Rechtsprechung als Gesellschaft eigener Art anerkannt. Die Vorgesellschaft kann Trägerin von Rechten und Pflichten sein und ist beispielsweise namens- bzw. firmenfähig. Daher darf sie schon vor der Eintragung in das Handelsregister unter ihrer Firma auftreten. Allerdings muss sie dann den Zusatz "in Gründung" oder "i. G." führen, da sonst ein unzulässiger Firmengebrauch vorliegen würde. Die vor der Eintragung ins Handelsregister handelnden Personen bzw. Gesellschafter haften persönlich mit ihrem Privatvermögen und als Gesamtschuldner. Die Haftung endet mit der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister. Unabhängig davon haften auch die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft.
Gründungskosten der Mini GmbH
Die Gründungskosten der Mini GmbH sind vom Stammkapital, Geschäftswert und davon abhängig, ob das kostengünstigere Musterprotokoll oder ein individueller Gesellschaftsvertrag verwendet werden soll. Ohne Gründungsprotokoll liegen die Kosten für die Gründung einer Mini GmbH genauso hoch wie bei einer normalen GmbH. Bei einem Stammkapital von einem Euro, ergeben sich bei Verwendung des Musterprotokolls folgende Notarkosten:
Beurkundung des Gesellschaftsvertrages: ca. 20 - 30 Euro
Anmeldung zum Handelsregister und Beglaubigung: ca. 10 bis 15 Euro
Auslagen des Notars: ca. 35 Euro
Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister: ca. 100 Euro.
Veröffentlichung der Eintragung im Bundesanzeiger: ca. 100 bis 300 Euro
Nicht in diesen Kosten enthalten, sind Kosten für weitere Unterstützung bei bestimmten Formulierungen durch den Notar oder durch einen Rechtsanwalt, beispielsweise für die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags. Die anfallenden Gebühren unterliegen dabei der freien Vereinbarung.