Mini GmbH | Gesellschaftsvertrag der Unternehmergesellschaft / 1 Euro GmbH

Der Gesellschaftsvertrag einer Mini GmbH sollte folgende Mindestinhalte haben:

Firmierung der Mini GmbH
Die Firma der Mini GmbH kann als Personenfirma (mit dem Namen des / der Gesellschafter), reine Phantasiefirma oder eine Kombination dieser Möglichkeiten gebildet werden. Erforderlich ist dabei in jedem Fall, dass die Firma kennzeichnungs- und unterscheidungskräftig ist. Außerdem darf der Firmenname keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irre zu führen. Wichtig ist auch, dass die Firma den Rechtsformzusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbegrenzt)“ oder die Abkürzung „UG (haftungsbeschränkt)“ enthält.

Sitz der Mini GmbH
Als Sitz für eine Mini GmbH kann jede Gemeinde in Deutschland gewählt werden.

Gegenstand der Mini GmbH
Der Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister einsehbar und muss über die Geschäftstätigkeit der Mini GmbH informieren. Außerdem begrenzt der Unternehmensgegenstand im Innenverhältnis den Handlungsbereich der Geschäftsführung. Die beabsichtigte Tätigkeit der Gesellschaft kann durch die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag genau definiert werden. Außerdem können alle Bereiche der Tätigkeit aufgezählt und der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit deutlich formuliert werden. Bei einem Unternehmensgegenstand, der auch erlaubnispflichtige Tätigkeiten enthält, muss die Erlaubnis nicht mehr wie früher zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister nachgewiesen werden, sondern es genügt, wenn die Erlaubnis bei Aufnahme der Tätigkeit (Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung) vorliegt.

Stammkapital der Mini GmbH
Das Stammkapital der Mini GmbH muss mindestens einen Euro betragen. Es muss vor der Anmeldung in voller Höhe eingezahlt sein. Bei der Mini GmbH gibt es nur die Bar-Gründung, also mit Geld. Eine Gründung durch Sacheinlagen ist nicht möglich. Die Mini GmbH hat im Gegensatz zur GmbH jährlich eine gesetzliche Rücklage zu bilden. Vom Gewinn (Jahresüberschuss) wird dabei der Verlustvortrag vom Vorjahr abgezogen. Von dem verbleibenden Überschuss wird dann ein Viertel in die Rücklage eingestellt. Diese Rücklage darf nur dazu verwendet werden, das Stammkapital der Mini GmbH zu erhöhen. Sollte das Stammkapital der Mini GmbH 25.000 Euro erreichen, kann sich die Mini GmbH aus diesen Gesellschaftsmitteln in eine GmbH ändern und umbenennen. Dabei kann das Unternehmen den Namen bis auf den Rechtsformzusatz beibehalten. Hierzu wird jedoch wieder ein kostenpflichtiger Gang zum Notar wegen der Umtragung der Gesellschaftsform im Handelsregister notwendig sein. Bei einem sehr geringen Stammkapital ist das Risiko, dass das Unternehmen überschuldet ist, sehr hoch, woraus sich dann das strafrechtliche Risiko einer Insolvenzverschleppung ergeben kann.

Beträge der Geschäftsanteile
Die von jedem Gesellschafter als Einlage übernommenen Geschäftsanteile müssen im Gesellschaftsvertrag mit Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Wohnort eines jeden Gesellschafters, sowie mit dem Nennbetrag seiner Geschäftsanteile einzeln aufgeführt werden. Die Nennbeträge der Geschäftsanteile müssen auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann mehrere Geschäftsanteile gleicher oder unterschiedlicher Höhe besitzen. Die Summe aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital identisch sein.

Vertretungsregelung
In der Satzung muss festgelegt werden, wer die Gesellschaft nach außen vertritt und wie die Geschäftsführer die Gesellschaft üblicherweise vertreten dürfen. Im individuellen notariellen Gründungsvertrag kann festgelegt werden, ob einer oder mehrere Geschäftsführer mit Allein- oder Gesamtgeschäftsführungsbefugnis bestellt werden.