Mini GmbH | Musterprotokoll der Unternehmergesellschaft / 1 Euro GmbH
Das Musterprotokoll bzw. Mustersatzung für den Gesellschaftsvertrag einer Mini GmbH, welche offiziell Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt) genannt wird, umgangssprachlich aber auch 1 Euro GmbH, sollte u. a. Angaben zu Firmierung, Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals, Geschäftsanteile, Vertretungsregelung und Gründungsaufwand enthalten. Eine Vorlage für das Musterprotokoll finden Sie in unserem Gründungsset.
Ausfüllhinweise zum Musterprotokoll
Im Musterprotokoll sind die Namen und Vornamen der zukünftigen Gesellschafter mit Adresse einzutragen. Sollte es sich bei einem oder allen zukünftigen Gesellschaftern um ein Unternehmen handeln, so ist entsprechend der Name mit Rechtsform und Unternehmenssitz einzutragen und „vertreten durch“ mit Vornamen und Namen einzutragen.
Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist das Stammkapital frei bestimmbar, muss jedoch wenigstens 1,00 Euro betragen.
Bei der Firmierung ist der Name einzusetzen, den die Firma neben dem Element „GmbH“ bzw. „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten soll. Wichtig dabei: Die Firma muss zur Kennzeichnung der Gesellschaft geeignet sein, d.h. von dem angesprochenen Verkehrskreis (Kundenkreis) als Name verstanden werden. Der Firma muss Unterscheidungskraft zukommen. Zum einen muss die Firma geeignet sein, bei dem angesprochenen Verkehrskreis die Assoziation zu einem ganz bestimmten Unternehmen zu wecken. Zum anderen muss sie sich von allen in demselben Ort und/oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen / Namen deutlich unterscheiden. Die Firma / der Name darf zudem nicht irreführend bzgl. Zielregion und Gesellschaftszweck sein.
Als Unternehmenssitz ist eine Gemeinde aus Deutschland einzusetzen, da eine Gründung nur in Deutschland zulässig ist.
Beim Unternehmensgegenstand ist die zutreffende Variante anzukreuzen. Es kann nur eine Variante ausgewählt werden.
Jeder Gesellschafter muss zwingend einen Geschäftsanteil übernehmen. Kein Gesellschafter kann mehrere Geschäftsanteile übernehmen. Es muss der Nennbetrag des Geschäftsanteils, den der betreffende Gesellschafter übernimmt eingetragen werden. Der Nennbetrag des Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Wird die Gesellschaft nur durch eine Person gegründet, muss der Nennbetrag des Geschäftsanteils dem Betrag des Stammkapitals entsprechen. Die Summe aller Geschäftsanteile muss immer dem Stammkapital entsprechen.
Das Musterprotokoll muss Ort und Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags enthalten und vom bzw. von den Gesellschafter/n unterschrieben sein.
Die Unterschriften der Gesellschafter sind von einem Notar zu beglaubigen. Sofern ein Gesellschafter bei der Unterzeichnung vor dem Notar nicht erscheinen kann, kann auch eine Bevollmächtigung zur Unterzeichnung einer anderen Person durch den nicht anwesenden Gesellschafter erfolgen. Diese Bevollmächtigung muss jedoch ebenfalls notariell beglaubigt worden sein.