Musiklehrer

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Die Aufgabe von einem Musiklehrer besteht darin, Schülern Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Musikerziehung, Singen oder Notenlesen zu vermitteln oder auch im Erlernen eines Instrumentes und im anschließenden Instrumentalspiel zur Seite zu stehen. Musiklehrer werden meist in Anspruch genommen, um neue Kenntnisse im Bereich Musik zu erwerben, aber auch um bestehende Kenntnisse aufzufrischen und zu erweitern.

Ein Musiklehrer kann dabei an allgemeinbildenden, öffentlichen, weiterführenden Schulen oder an Musikschulen tätig sein. Entscheidet sich eine Person, ihre Selbstständigkeit in diesem Bereich aufzubauen, so erteilt sie als Musiklehrer meist privaten Unterricht. Ein Musiklehrer kann auch im Rahmen von musikpädagogischer Betreuung in Freizeit- oder Erholungszentren arbeiten.

Das bevorzugte Geschäfts- und Tätigkeitsfeld kann dann bereits bei Gründung und beim Aufbau der eigenen Existenz im Businessplan festgehalten werden. Musiklehrer verfügen oft über eine Hochschulausbildung und damit über breit gefächerte Kenntnisse im Bereich Musikgeschichte, Hörerziehung oder Gesang. In der Regel werden Musiklehrer im Rahmen ihrer Ausbildung in verschiedenen Musikrichtungen wie Jazz, Klassik, Popularmusik oder auch Rock ausgebildet. Später spezialisieren sie sich meist auf einen bestimmten Bereich.