Netting

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Netting steht dafür, dass gegenläufige Forderungen zwischen Unternehmern zu einer Netto-Position saldiert werden. Der oft verwendetet Begriff "Aufrechnungsvereinbarung" stimmt insofern nicht, da die Aufrechnung nur ein Element des Nettings ist. Die im Finanzierungssektor wichtigste Form ist das so genannte "Close-out Netting" (Liquidationsnetting). Vor einem vertraglich definierten Insolvenzbestand werden alle laufenden Termingeschäfte aufgrund der darin vereinbarten "Close-out Netting" Klausel beendet.

Bis Eintritt des Insolvenztatbestandes tritt an die Stelle der erloschenen Leistungspflichten ein einheitlicher Schadensersatzanspruch. Dieser beinhaltet, zur Versicherung der Vollständigkeit, die Saldierung aller zu diesem Zeitpunkt existierenden gegenseitigen Ansprüche, auf Basis ihrer Marktwerte. Der so errechnete Netto-Saldo stellt im schlimmsten Fall den höchst möglichen Ausfall dar. Das wirtschaftliche Konkursrisiko wird so erheblich reduziert, besonders wichtig kurz nach einer Existenzgründung.

Mithilfe des Close-out Netting können Banken ihre sog. Adressausfallrisiken senken, was die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit einer Senkung der Eigenkapitalbelastung honoriert. Diese vertragliche Vereinbarung benachteiligt andere Gläubiger insofern, dass diese im Regelfall nicht über derartige Saldierungsmöglichkeiten, im Falle einer Insolvenz, verfügen. Aufgrund dieser Tatsache ist diese Vertragsabrede mit (internationalen) Rechtsrisiken verbunden.