Neutraler Aufwand
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Der neutrale Aufwand bezeichnet in der Kosten- und Leistungsrechnung allgemein den Aufwand, der nicht als Kosten zurechenbar ist. Das sind also Ausgaben, die nichts mit der Produktion oder dem Betrieb direkt zu tun haben bzw. einem Betriebszweck zuzuordnen sind. Ein neutraler Aufwand kann zum Beispiel eine gemeinnützige Spende an eine Institution sein. Dieser Begriff kommt aus der Betriebswirtschaft und sollte dem Unternehmer bei der Existenzgründung geläufig sein.
Ein neutraler Aufwand tritt in der Regel nicht schon in einem Businessplan auf. Man unterscheidet zwischen dem betriebsfremden, den periodenfremden und dem außerordentlichen Aufwand. Wie die Bezeichnungen schon ersichtlich machen, kann der neutrale Aufwand keiner Kostenstelle oder Periode zugeordnet werden und wird extra aufgeführt. Aus allen drei Arten Aufwand setzt sich der neutrale Aufwand zusammen.
In der Anfangsphase der Gründung, wie bei einer Mini GmbH, kommt es seltener vor, dass neutraler Aufwand entsteht. Aber es ist nicht unüblich und man bedient sich dieser Kostenaufstellung, wenn es nicht irgendwo einzuordnen ist, denn aufgeführt muss es schließlich werden. Allerdings gibt es auch neutralen Aufwand, welcher in der Kostenrechnung anders abgebildet ist, wie in Abschreibungen oder Fremdkapitalzinsen.