Gründungszuschuss und Einstiegsgeld bei der Unternehmensgründung
Wenn man den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, ist auch eine Menge Kapital nötig. Selten können Existenzgründer jedoch alles mit vorhandenem Eigenkapital bezahlen. Damit die Unternehmensgründung aber für alle möglich wird, stehen diverse Fördermittel wie zum Beispiel der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld zur Verfügung. Wie man bei der Beantragung unterstützt werden kann, zeigen wir hier.
Was ist der „Gründungszuschuss“ und wie beantrage ich ihn?
Der Gründungszuschuss ist das Instrument der Arbeitsagentur, mit dem eine Existenzgründung im Haupterwerb aus dem ALG1 (Arbeitslosengeld 1) mit bis zu 20.000 Euro gefördert wird.
Was ist das „Einstiegsgeld“ und wie kann ich es beantragen?
Zur Unterstützung einer Existenzgründung aus dem ALG2 (Arbeitslosengeld 2) steht zukünftigen Unternehmern im Haupterwerb das sogenannte Einstiegsgeld zur Verfügung. Grundsätzlich ist die Höhe des Einstiegsgeldes eine Ermessensleistung.
Wer kann mich bei der Beantragung unterstützen?
Wenn Sie den Gründungszuschuss beantragen möchten, vermitteln wir Ihnen gerne einen kompetenten Ansprechpartner aus dem deutschlandweiten Netzwerk der beratungswelt.de GmbH. Die Gründungsberater prüfen Ihre Antragsunterlagen und nehmen in der Regel auch gleich die notwendige fachkundige Stellungnahme zu Gründerperson und Gründungsvorhaben vor. Als Unterlagen werden von Ihnen diverse Antragsformulare der Arbeitsagentur benötigt. Beachten Sie bitte, dass Ihr Gründungsvorhaben kritisch geprüft werden muss.
Gibt es noch weitere Fördermittel für Existenzgründer?
Ja, das Spektrum der Fördermittel ist breit. Bund, Länder und EU bieten eine Vielzahl von Förderangeboten. Hier erhalten Sie Basisinformationen über die Fördermittel für Existenzgründer.