EU: Verbraucherrecht wird voraussichtlich verschärft
Gerade für Existenzgründer bietet sich der Onlinehandel aufgrund der Kostenersparnis im Vergleich zum stationären Einzelhandel an, doch Händler müssen sich zukünftig auf große Veränderungen bezüglich des Verbraucherrechts einstellen: Online-Händler sollen gemäß einer neuen EU-Richtlinie ihre Waren in alle 27 EU-Mitgliedstaaten verkaufen. Tritt die Richtlinie in Kraft könnte damit der Handel im Internet besonders für Kleinstunternehmen zum rechtlichen Risiko werden.
Händler müssten dann die Verbraucherrechte aller EU-Staaten berücksichtigen und könnten ihr Vertriebsgebiet beispielsweise nicht mehr nur auf Deutschland und Österreich beschränken. Würde die EU-Richtlinie umgesetzt, müsste ein deutscher Händler, der etwa Ersatzteile nach Osteuropa verkauft, auch einen Kundendienst in dem entsprechenden Land anbieten. Gerade für kleinere Händler würden der Aufwand und das rechtliche Risiko immens steigen. Des Weiteren bestünde die Gefahr von größeren Anbietern einfach verdrängt zu werden, die sich die zusätzlichen Kosten leisten können.
Ursprünglich wollte die EU die Verbraucherrechte in ganz Europa vereinheitlichen: Das Vorhaben scheiterte aber an den Mitgliedstaaten, die der sogenannten Harmonisierung nicht zustimmen wollten. Es bleibt nun nach wie vor bei dem zersplitterten Recht aller 27 EU-Mitgliedstaaten, nur dass dieses jetzt für alle Onlineshop-Betreiber verbindlich wird. Die EU-Kommission möchte mit ihrer Richtlinie sicherstellen, dass jeder EU-Bürger einen automatischen Zugriff auf alle Angebote der Europäischen Union hat.