Transparenz und Sicherheit für Verbraucher
Seit Anfang Dezember stehen Existenzgründer und Unternehmer im Bereich Handel stärker in der Pflicht dafür zu sorgen, dass nur sichere Produkte in den Handel gelangen. Mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz will die Bundesregierung mehr Transparenz und Sicherheit für Verbraucher schaffen. Bei Verstößen gegen die neuen Pflichten drohen hohe Bußgelder bzw. Freiheitsstrafe.
Wie es in der entsprechenden Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heißt, setzt die Bundesregierung mit dem bereits im September vom Bundestag beschlossenen Gesetz maßgebliche Veränderungen des europäischen Rechts um. Das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz wurde abgelöst.
Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:
- Selbstständige Händler sind stärker als zuvor dafür verantwortlich, sichere Ware in Umlauf zu bringen. So darf ein Händler keine Produkte mehr auf dem Markt bereitstellen, von denen er aufgrund seiner individuellen Erfahrung oder anderer Informationen wissen muss, dass sie nicht den allgemeinen Anforderungen entsprechen.
- Verstöße gegen diese Verpflichtung werden mit Bußgeld geahndet und können richtig teuer werden. So werden beispielsweise für das Fälschen des CE- bzw. GS-Zeichens bis zu 100.000 Euro fällig. In manchen Fällen droht sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
- Die BAuA darf ab sofort bei Rückrufaktionen von Produkten Hersteller und Produkte nennen, ohne zuvor das bislang erforderliche Einverständnis der Rückrufenden einzuholen. Darüber hinaus darf die BAuA die entsprechenden Produkte im Internet abbilden und dazu auf Bildmaterial Dritter zurückgreifen.