Widerruf und Rücksendung: Neue Regeln für den Online-Handel
Bisher war der Online-Handel für den Käufer eine bequeme Sache. Man konnte sich problemlos mehrere T-Shirts oder Hosen zuschicken lassen und dann zuhause auswählen. Was dann nicht gefiel, ging retour, denn: der Händler übernahm die Kosten. So machten denn viele Käufer von diesem Recht auch ausgiebigen Gebrauch. Die EU hat nun in der Neuregelung des Verbraucherrechts die Rechte der Händler gestärkt, hier die wichtigsten Informationen:
Ab dem 13.Juni 2014 wird die EU-Richtlinie in geltendes deutsches Recht umgesetzt. Sowohl für Händler als auch für Kunden wird sich dadurch manches ändern. Das sollten auch Gründer berücksichtigen, die sich im Online-Handel selbstständig machen. Ziel der Richtlinie ist, es eine Vereinheitlichung der europäischen Regelungen zu erreichen, um die Bedingungen für den europaweiten Online-Handel zu verbessern. Für deutsche Online-Händler, die europaweit handeln, hat das durchaus Vorteile. Der Kunde muss sich nun auf einige Neuerungen einstellen.
Die Widerrufsfrist wird demnach europaweit auf 14 Tage festgelegt. Die Frist beginnt mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie erst beim Erhalt der Ware. Für den Verbraucher ist wichtig, dass er mit Gültigkeit des neuen Gesetzes seinen Widerruf schriftlich erklären muss. Es ist nun nicht mehr möglich, Ware einfach zurück zu senden. Der Widerruf erfolgt formlos, es genügt ein einziger Satz. Ein Grund für die Rücksendung muss nicht angegeben werden. Die neue Widerrufsregelung gilt sowohl für den Online-Handel als auch für den klassischen Versandhandel. Es umfasst auch Haustür- und Straßengeschäfte sowie Verkäufe, die im Verlauf eines Vertreterbesuches zustande gekommen sind. Voraussetzung ist immer, dass es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Händler handelt.
Ausserdem muss nun gegebenenfalls der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung selbst tragen: die Entscheidung, ob die Retourkosten übernommen werden, kann nun der Händler fällen. Deshalb ist es für den Konsumenten wichtig, sich jeweils nach der Handhabung des einzelnen Versands zu erkundigen. Der Händler ist verpflichtet im Voraus darauf hinzuweisen; die entsprechenden Informationen finden sich, wenn nicht direkt mit freier Rücksendung geworben wird, in den AGBs. Einige der großen Versandhäuser in Deutschland haben schon angekündigt, von der neuen Regelung keinen Gebrauch zu machen.
Für die Online-Händler ist es wichtig, dass sie ihre Seiten auf die Änderungen hin anpassen und die neuen rechtlichen Regelungen in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen. Zudem sollten die Händler auf ihren Seiten den Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist vor allem die Widerrufsbelehrung: weisst der Händler nicht korrekt darauf hin, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf 12 Monate. Für die Händler stellt das insofern eine Verbesserung dar, als bisher das Widerrufsrecht des Verbrauchers überhaupt nicht erlischt.