Hermesdeckung: Bundesregierung führt Schnellverfahren ein
Für Unternehmen sind nicht nur die Geschäfte auf dem einheimischen Markt wichtig, sondern in vielen Branchen sind auch Exportgeschäfte von großer Bedeutung. Damit die Finanzierung von Geschäften in der mittelständischen Exportwirtschaft erleichtert wird, führt die Bundesregierung nun ein Schnellverfahren ein, was die Übernahme von Exportkreditgarantien, den Hermesdeckungen, beschleunigen soll.
Eine Hermesdeckung dient dazu, Exportgeschäfte gegen einen Forderungsausfall abzusichern. Kreditinstitute, die einen Kredit zur Absicherung deutscher Exportgeschäfte bereitstellen, können diese staatliche Absicherung in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Verfahren wird die Entscheidung über die Gewährung einer Absicherung deutlich beschleunigt. Die Finanzkreditdeckung „express“ ermöglicht es, dass Kreditinstitute, die Exporttätigkeiten mit einem Auftragsvolumen von nicht mehr als 5 Millionen Euro finanzieren, schon innerhalb von 4 Tagen die Entscheidung über die Absicherung erhalten. Die Beschleunigung des Verfahrens wird durch eine standardisierte Kreditvorprüfung der finanzierenden Bank erreicht. Diese reicht dann das Ergebnis zusammen mit dem Deckungsantrag ein. Die Bonitätsprüfung kann durch den Bund somit schneller erfolgen.
Wichtig ist aber, dass sich die Exportfinanzierungen nach bestimmten Standards gestalten: Die Kreditlaufzeit darf nicht länger als 5 Jahre sein. Außerdem muss eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kreditinstitut aufgesetzt werden, die die einzelnen Verfahrensschritte und Pflichten der Kreditinstitute regelt. Das neue Verfahren wurde zum 17. Januar 2011 eingeführt. Es kann ab jetzt von allen Banken genutzt werden, die deutsche Exporte finanzieren und bisher bereits Finanzkreditdeckungen nutzen konnten.