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Post-Mindestlohn: OLG Düsseldorf kippt Ausschluss von TNT Post

Der Mindestlohn für Briefträger kann einem Urteil zufolge von öffentlichen Auftraggebern nicht länger genutzt werden, um private Post-Konkurrenten bei Ausschreibungen auszuschließen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat nach einem Bericht der «Wirtschaftswoche» am 29. Juli einer Beschwerde von TNT Post gegen die Stadt Dortmund stattgegeben.

Düsseldorf (ddp). Der Mindestlohn für Briefträger kann einem Urteil zufolge von öffentlichen Auftraggebern nicht länger genutzt werden, um private Post-Konkurrenten bei Ausschreibungen auszuschließen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat nach einem Bericht der «Wirtschaftswoche» am 29. Juli einer Beschwerde von TNT Post gegen die Stadt Dortmund stattgegeben, die den privaten Konkurrenten der Post von allen Vergabeverfahren ausgeschlossen hatte.

In dem Verfahren gegen die Stadt Dortmund beklagten die OLG-Richter laut Bericht, dass der Mindestlohn kein Vergabekriterium bei Ausschreibungen der Behördenpost sein dürfe. Die Stadt Dortmund hatte TNT Post Ende vergangenen Jahres vom Vergabeverfahren bei der Zustellung der allgemeinen Behördenpost mit der Begründung ausgeschlossen, TNT zahle keinen Mindestlohn in Höhe von 9,80 Euro. Daraufhin hatte TNT Beschwerde bei der Vergabekammer Arnsberg eingereicht, die in ihrem Nachprüfungsantrag die Entscheidung der Stadt Dortmund zunächst als rechtens erklärte.

Die Entscheidung des OLG stellt laut Magazin die rechtlichen Grundlagen des Mindestlohnes in Frage. Ende des Jahres entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Nürnberg, ob die Mindestlohnregelung des Bundesarbeitsministeriums rechtens ist. Betroffen von dem Düsseldorfer Urteil sind dem Bericht zufolge auch Ausschreibungen der Bundesregierung.

Die Gewerkschaft ver.di befürchtet inzwischen offenbar gar das Auslaufen des Post-Mindestlohns. Laut «Wirtschaftswoche» hat sie den der Deutschen Post nahestehenden Arbeitgeberverband Postdienste daher aufgefordert, beim Arbeitsministerium einen gemeinsamen Antrag zu stellen, um den Mindestlohn neu verordnen zu lassen und rechtssicher zu machen.

(ddp)

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DDP