Wie sich der Minderlohn auf kleine Betriebe auswirken wird
Seit dem sich die SPD den gesetzlichen Mindestlohn auf die Fahnen geschrieben hat, steht wohl fest, dass der Mindestlohn mit der großen Koalition kommen wird. Die Reaktionen der deutschen Wirtschaft sind geteilt. Die einen sehen dem Mindestlohn mit Gelassenheit und Wohlwollen entgegen, die anderen raufen sich die Haare.
Große Unternehmen und Unternehmen in Ballungszentren zahlen meistens eh schon mehr als die angestrebten 8,50€. Anders sieht es bei kleineren Betrieben im ländlichen Raum aus. Besonders Landwirte und Bäckermeister fürchten um ihre Existenz. Roland Ermer, Präsident des Sächsischen Handwerkstags und selbst Bäckermeister sagt: “Sie können einer Bäckereiverkäuferin doch nicht mehr bezahlen, als sie mit ihrer Arbeit erwirtschaften kann.”
Auch landwirtschaftliche Betriebe sehen den Mindestlohn mit argwöhnen entgegen. Bei einem Mindestlohn würden "vor allem Betriebe für Obst- und Gemüseanbau sowie Zierpflanzen, vor dem Aus stehen”, sagte der Geschäftsführer des brandenburgischen Landesgartenbauverbandes, Andreas Jende.
Auch können die deutschen Bauern Erntehelfer und Saisonkräfte nur schwer mit 8,50 bezahlen. Da die Bauern aber mit Weltmarktpreisen konkurrieren müssen, wird hier mit großen Problemen gerechnet.
Aber auch in der Gastronomie wird es durch den Mindestlohn zu Veränderungen kommen. Viele Gaststätten zahlen für normale Angestellte bereits einen Lohn über 8,50€. Aber "wir müssten dann nicht nur die Einstiegslöhne für Hilfskräfte anheben, sondern das gesamte Lohngefüge verändern", sagte Dirk Ellinger Verbandsgeschäftsführer der Dehoga in Thüringen.
Neben den vielen Beispielen in denen ein Mindestlohn Probleme mit sich bringen würde, bedeutet er auch Vorteile für viele Unternehmer. Denn Konkurrenten, die niedrigere Preise nur aufgrund von Niedriglöhnen anbieten könnten, müssen dann ebenfalls die 8,50€ bezahlen.
Auch ausländische Unternehmer, die in Deutschland ihre Arbeit verrichten, müssen dann nach deutschen Standards (also auch nach deutschen Mindestlohn) bezahlt werden.
Wie und wann auch immer der flächendeckende Mindestlohn kommt, er wird sicher nicht ohne Übergangsfrist in Deutschland eingeführt werden. So bleibt betroffenen Unternehmern die Zeit zur Vorbereitung.