Nichtveranlagungsbescheinigung
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Ein Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt wird positiv beschieden, wenn der Steuerpflichtige, der ein Unternehmer mit eigener Geschäftsidee oder ein abhängig Beschäftigter sein kann, voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird. Sollte eine Nichtveranlagungsbescheinigung erteilt werden, gilt diese für maximal drei Jahre. Steuerberater zählen zu den Personen mit der Möglichkeit diese zu beantragen die meisten Rentner, Teilzeitbeschäftigte, Studenten und Personen mit geringem Einkommen ohne Lohnersatzleistungen.
Steuerpflichtige und deren Steuerberater sehen den Vorteil einer Nichtveranlagungsbescheinigung in mehreren Punkten. Zum Beispiel ist sie für Rentner sinnvoll und vereinfachend. Der wichtigste Antragsgrund ist der, dass die Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung bei Kreditinstituten eine Vermeidung von Zinsabschlägen zur Folge hat, ohne eine Freistellungsbescheinigung ausfüllen zu müssen.
Bei Vorlage einer solchen Bescheinigung kann davon ausgegangen werden, dass es hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Beträge keine Begrenzung gibt. Allerdings wird eine Nichtveranlagungsbescheinigung in solch einem Fall nur erteilt, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen, die übrigen Einkünfte aber so gering sind, dass weitere Freibeträge nicht vollständig ausgeschöpft werden und demzufolge keine Steuerbelastung anfallen würde.