Niederstwertprinzip
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Das Niederstwertprinzip stellt den Grundsatz einer ordnungsmäßigen Buchführung dar. Dieser Grundsatz ist bei der Aufstellung der Unternehmensbilanz zu beachten. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten erfolgt stets nach dem Grundsatz der Vorsicht. Das Niederstwertprinzip sollte dem Unternehmer und dem Jungunternehmer einer Existenzgründung bekannt sein, da es stets Teil der Unternehmensbuchführung ist.
Aus dem Niederstwertprinzip ergeben sich zwei gegensätzliche Bewertungskriterien. Die Passiva wird zum höchstmöglichen Wert erfasst, wobei die Aktiva aus Marktwert oder fortgeführten Anschaffungskosten den niedrigsten wählt. Das Niederstwertprinzip weist nicht realisierte Verluste und somit den Gläubigerschutz aus. Auch bei der Gründung einer Mini GmbH verlangt die kaufmännische Vorsicht vom Unternehmer die Auswahl des niedrigsten Wertes von zwei Wertansätzen.
Das Niederstwertprinzip ist ein nach Handelsgesetzbuch anzuwendendes Prinzip für die Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen. Zahlreiche Beratungsstellen stehen dem Jungunternehmer zur Seite, wobei die Kosten bereits im Businessplan mit einkalkuliert werden sollten. Das Niederstwertprinzip gliedert sich in das strenge Niederstwertprinzip, das gemilderte Niederstwertprinzip und das erweiterte Niederstwertprinzip.