Nutzungsdauer

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Als Nutzungsdauer bezeichnet man den Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens betrieblich genutzt werden kann. Dabei unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Arten. Bei der geschätzten Nutzungsdauer handelt es sich um eine geplante Nutzungsdauer eines Anlagegutes. Dauer und Zeitraum der geplanten Nutzung sind Grundlage für die reguläre Abschreibung des Wirtschaftsgutes. Unternehmer nutzen nach der Existenzgründung dabei für die Belange der Steuerberatung die Erfahrungswerte, welche im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung angesetzt werden.

Im Steuerrecht sind jedoch maßgebend für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) die amtlichen AfA-Tabellen, in denen von der Finanzverwaltung für viele Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verbindlich festgelegt ist. Es sind nur Abweichungen von den amtlichen AfA-Tabellen möglich, wenn eine andere Nutzungsdauer nachgewiesen oder glaubhaft erklärt und belegt werden kann.

Steuerberater nutzen diese Möglichkeit zumeist nur bei der Geltendmachung einer kürzeren Nutzungsdauer. Hierbei ist die Investitionsrechnung hilfreich, mithilfe dieser kann die optimale betriebswirtschftliche Nutzungsdauer bestimmt werden. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann definitiv erst nach Beendigung des Nutzungsvorgangs festgestellt werden. Über die betriebsgewöhnliche Nutzungdauer zahlreicher Wirtschaftsgüter informieren Steuerberater und auch das Bundesfinanzministerium.