öffentliche Verwaltung
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Die öffentliche Verwaltung übt Aufgaben des Staates oder der kommunalen Selbstverwaltung aus. Die Handlungen der öffentlichen Verwaltung finden innerhalb der Verwaltungskompetenz statt und basieren auf Vorschriften und Gesetzesgrundlagen. Behörden sind in einer hierarchischen Struktur handlungsausführend, die obersten Behörden stellen in der Regel Ministerien dar, die einen Minister an ihrer Spitze haben.
Das Verwaltungsrecht bietet die Grundlage für die Aufgaben und Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung. Mit dem Vorrang des Gesetzes darf sie gegen kein Gesetz verstoßen und außerdem niemals ohne ein Gesetz handeln (Vorbehalt des Gesetzes). Die Gliederung von Verwaltungen kann auf verschiedene Arten erfolgen. Man unterscheidet die Art des Verwaltungsträgers, nach der Rechtsform des Verwaltungshandelns, nach dem Handlungsspielraum sowie nach der Verwaltungsaufgabe.
Eine weitere Kategorisierung der öffentlichen Verwaltung erfolgt durch die Bundesverwaltung, Landesverwaltungen und Kommunalverwaltungen. Behörden des Bundes sind z. B. das Auswärtige Amt, die Bundesanwaltschaft, die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt. Die Landesverwaltungen sind mit dem bei weitem größten Anteil der Verwaltungsaufgaben betraut, genauer bei der Finanzverwaltung, der Polizei, in Hochschulen, Schulen und im Rechtsschutz.