Pacht

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Der Begriff Pacht stammt aus dem lateinischen und bedeutet so viel wie Vertrag. Die in einem Pachtvertrag festgelegte Überlassung einer Sache (oder auch eines Rechts) zuzüglich der daraus entstehenden Erträge gegen Zahlung eines Pachtzins nennt man Pacht. Ist für die Existenzgründung die Pacht eines Rechts oder eines Grundstückes notwendig sollten die daraus entstehenden Kosten bereits im Businessplan Beachtung finden.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Miet- und Pachtvertrag liegt darin, dass der Mieter lediglich Gebrauchsrechte an dem vermieteten Gegenstand hat. Geht man von einer Mini GmbH aus, die eine Pacht zur Nutzung einer Bar hat, so ist diese berechtigt, die Einnahmen, die Ihr aus der Nutzung entstehen, zu behalten ohne Sie mit dem Verpächter teilen zu müssen. Der Businessplan einer solchen Mini GmbH sollte sowohl Angaben über geplante Miet- wie auch Pachtverhältnisse enthalten.

Ähnlich einem Mietvertrag ist die Pacht auf Dauer angelegt und wird lediglich durch Auslaufen des Vertrages oder Kündigung beendet. Pachtverträge sind vorwiegend bei der Existenzgründung in den Branchen Gastronomie und Landwirtschaft von Bedeutung. Der Pacht sehr ähnlich ist das Franchising. Es bezeichnet das sogenannte verbundene Geschäft bei dem der Franchisenehmer sehr stark in das Vertriebssystem des Franchisegebers eingebunden ist.