Passiva
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Die Passiva bilden einen Bestandteil der Bilanz. Nach HGB, das die genaue Aufstellung und Nomenklatur der Bilanz beinhaltet, darf in der Bilanz nur der Begriff Passivseite erscheinen. Die Passiva werden auf der rechten Seite einer Bilanz aufgezeigt, die Aktiva werden auf der linken Seite der Bilanz ausgewiesen. Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft für Finanzierungen auf, die Aktivseite die Mittelverwendung. Die Erstellung der Bilanz ist i. d. R. zwingend nach der Existenzgründung für jeden Unternehmer.
Die Passivseite beinhaltet ebenfalls die Informationen über die Finanzierung einer Unternehmung. Die Passiva unterteilen sich i.d.R. in Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, und passive Rechnungsabgrenzungsposten, wobei Rückstellungen und Verbindlichkeiten Fremdkapitalcharakter haben. Das Eigenkapital ergibt sich als Saldo zwischen den Wertansätzen auf der Aktivseite und der Passivseite.
Es stellt das erbrachte und in der Unternehmung belassene Kapital dar, auf welches die Unternehmensinhaber Residualansprüche haben. Bei Personengesellschaften kann nach Haftungscharakter unterschieden werden, bei Einzelunternehmen erfolgt der Ausweis des Eigenkapitals als Gesamtposten. Bei Personengesellschaften ohne persönlich haftende Person oder Gesellschafter und Kapitalgesellschaften, wird das Eigenkapital wie folgt unterteilt: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvortrag und Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.