Personengesellschaften
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Personengesellschaften entstehen durch den Zusammenschluss von mindestens zwei bis unbegrenzt vielen natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Das Ziel einer Personengesellschaft ist die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Personengesellschaften sind jedoch keine eigenständigen juristischen Personen. Sie haben auch nur eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit. Neben den Personengesellschaften, gibt es Kapitalgesellschaften, die als Form bei einer Existenzgründung gewählt werden können.
Es gibt mehrere Formen von Personengesellschaften. Dazu zählen z. B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/ BGB-Gesellschaft), die offene Handelsgesellschaft (OHG oder GmbH & Co. OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG oder GmbH & Co. KG). Hinsichtlich der Haftung gibt es Unterschiede zu Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften haften alle Gesellschafter unbeschränkt mit Gesellschafts- und Privatvermögen.
Ausnahmen bilden Kommanditisten bei einer KG. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf die im Handelsregister eingetragene und zu leistende Haftungssumme. Nach Erbringung der Einlagesumme kann ein Kommanditist nicht mehr für Verbindlichkeiten der Personengesellschaft in Haftung genommen werden. Eine Ausnahme hinsichtlich der Haftung gibt es bei Partnergesellschaften. Prinzipiell trägt auch hier jeder die volle Haftung, allerdings haftet bei Fehlern in der Berufsausübung nur der Handelnde.