Preisuntergrenze

Businessplan kostenfrei erstellen

Die Preisuntergrenze (PUG) gibt den bestehenden Mindestverkaufspreis einer abzusetzenden Leistungseinheit an, den ein Unternehmen für sein Erzeugnis fordern muss, damit sich eine Produktion lohnt. Eine Preisuntergrenze ist gegeben, wenn zumindest die variablen Kosten für das Unternehmen noch gedeckt sind. Ist der Mindestverkaufspreis aus Abnehmersicht jedoch schon zu hoch, kann sich dies für eine Existenzgründung im Rahmen der Nachfrage des Angebots nachteilig auswirken. Die Preisuntergrenze sollte schon bei Erstellung des Businessplan bedacht werden.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann dem Unternehmen in konjuktur- und absatzschwachen Zeiten geraten werden, die Verkaufspreise zu senken, um dem Absatzrückgang entgegenzuwirken. Um dabei aber keine größeren Verluste zu erzielen, ist es wichtig zu wissen, in welchem Ausmaß eine Preissenkung vorgenommen werden kann. Eine genaue Aufstellung aller Kosten im Businessplan kann dabei helfen.

Auch bei der Gründung einer Mini GmbH ist erforderlich, seine Preisuntergenze festzusetzen, um dem Konkurrenzkampf standhalten zu können. Die Preisuntergrenze kann im Businessplan festgehalten werden. Bei der kurzfristigen Preisuntergrenze werden nur die variablen Kosten gedeckt im Gegensatz zur liquiditätsorientierten Preisuntergrenze, wo auch die Deckung der Fixkosten, wie Mietaufwendungen oder betriebliche Steuern, mit einbezogen werden.