Privatkredit
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Ein Privatkredit bezeichnet die Anleihe von Geld auf Zeit von einem als Privatperson, also keine Unternehmung wie eine Mini GmbH oder Einzelunternehmung, handelnden Darlehensnehmer. Das Darlehen muss je nach Vertrag bzw. Rückzahlungsvereinbarung mit entsprechenden Zinsen zurück gezahlt werden. Die Beantragung von einem Privatkredit erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des BGB - und mit der Einreichung wichtiger Unterlagen und Dokumente, so dass der Darlehensgeber die Möglichkeit hat, sich einen Überblick über eine spätere Liquidation des Darlehensnehmers zu verschaffen.
Zur Risikodeckung des Darlehensgebers können im Rahmen eines Privatkredits auch alle banküblichen Sicherheiten wie zum Bsp. eine Bürgschaft oder eine Hypothek geschlossen werden. Auch bei einer Existenzgründung, egal ob Mini GmbH oder Kommanditgesellschaft, kann ein Privatkredit eine entscheidene Rolle spielen. Ein Unternehmen selbst kann keinen Privatkredit aufnehmen, da es nicht als Privatperson handelt.
Da unter steuerlichen Gesichtpunkten aber eine Gleichstellung von Privatkredit und Bankkredit erfolgt, kann bei der Finanzierung von Geschäftsbeteiligungen auch durch Privatkredite an Stelle von Eigenkapital vorgenommen werden. Auch insoweit ist es wichtig, bei einer Existenzgründung den Businessplan sorgfältig zu erstellen, um schon frühzeitig die Finanzierung von Geschäftbeteiligungen durch einen Privatkredit zu klären.