Progression

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Unter Progression (lat. progressus "Fortschritt") wird allgemein eine stufenweise Steigerung verstanden. Zur Vereinfachung wird hier nur die Finanzen betreffende Größe herangezogen. Ist der Durchschnittssteuersatz zu hoch kann dies für die Existenzgründung hinderlich sein. Denn die Progression meint das Ansteigen des Grundsteuersatzes also die steigende steuerliche Belastung bei steigendem Einkommen.

Aus finanzwissenschaftlicher Sicht stellt die Steuerprogression, die Zunahme des Durchschnittssteuersatzes bei zunehmender Steuerbemessungsgrundlage dar. Die direkte Progression der Steuer wird durch einen Steuertarif mit ansteigendem Grenzsteuersatz erreicht. Von einer indirekten Progression wird ausgegangen, wenn den Steuertarifen ein konstanter Grenzsteuersatz zugrunde liegt. In diesem Fall muss bei der Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage ein Freibetrag abgezogen werden. Über die Steuersätze sollte sich bei Umsetzung des eigenen Businessplan informiert werden.

Im Fall steigender Lebenshaltungskosten besteht die Möglichkeit, dass die Anwendung einer unveränderten Progression des Einkommensteuertarifs mit steigenden Grenzsteuersätzen auf die nominellen Einkommen zu einer Zunahme der relativen Steuerbelastung des steigenden Einkommen führt. Nach der Existenzgründung, egal ob Mini GmbH oder Einzelunternehmung, sollte der Gründer daher die Kaufkraft stets im Auge behalten, um dann gegebenenfalls seine Preise dem Markt anpassen zu können.