Publizitätspflicht
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Die Publizitätspflicht bezeichnet die Pflicht, den kaufmännischen Jahresabschluss von Unternehmen, egal ob eine Mini GmbH oder Aktiengesellschaft, im Elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Publizitätspflicht ist gesetzlich im HGB geregelt und gilt für alle Personen- und Kapitalgesellschaften. Dieser Offenlegungspflicht sollte man sich bei der Existenzgründung bewusst sein.
Das Ziel der Publizitätspflicht ist es, den Geschäftspartnern, Angestellten und Teilhabern die Möglichkeit zu geben, sich über die wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu informieren. Das Gesetz verpflichtet dazu, alle Unterlagen ab Geschäftsjahr 2006 beim Bundesanzeiger einzureichen. Die Publizitätspflicht wird für die Existenzgründung kleiner Gesellschaften und damit Umsetzung des eigenen Businessplan erleichtert.
Überprüft und überwacht wird die Einhaltung der Publizitätspflicht von der Justizverwaltung mit Hilfe einer Software. Somit wird eine lückenlose Offenlegung der pflichtigen Jahresabschlüsse gewährleistet. Der Jahresabschluss ist von allen Unternehmen mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb, z. B. mit der Umsetzung des Businessplan zu einer Mini GmbH, verpflichtend anzufertigen.