Put Option
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Bei der Put-Option (Kaufoption) handelt es sich um eine Option, bei welcher der Käufer zwar das Recht, besitzt aber nicht die Pflicht hat, an einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen Underlying (Basiswert) zu einem vorab festgelegten Preis (Strike), in einer im Voraus festgelegten Menge, zu verkaufen.
Diejenigen, welche als Käufer fungieren, der z. B. der Geschäftsführer einer Mini GmbH sein kann, werden das Recht nur dann ausüben, wenn der Preis des Underlyings unter dem Strike liegt. Der Verkäufer der Put-Option ist zur Abnahme des Basiswerts verpflichtet. Zur Absicherung dieser Verpflichtung erhält er die Optionsprämie vom Käufer der Option.
In der Praxis kommt es allerdings nicht tatsächlich zur Lieferung des Underlyings, wenn dessen Preis unter den Ausübungspreis fällt. Der Verkäufer der Put-Option bezahlt dem Käufer die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Preis, den der Underlying zum vereinbarten Zeitpunkt hat.