Realkredit
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Ein Realkredit bezeichnet einen Kredit, der durch Vermögens- oder Sachwerte gesichert wird. Durch diese Eigenschaft steht der Realkredit im Gegensatz zum Personenkredit. Die Besicherung des Realkredits kann auf zwei Arten erfolgen. Zum einen kann eine Versicherung des Kredits durch unbewegliche Sachen, wie bei einer Hypothek oder Grundschuld erfolgen. Zum anderen kann die Sicherung wie beim Lombardkredit durch bewegliche Sachen erfolgen.
Bei Realkrediten handelt es sich um eine Form des Darlehens. Beispiele für einen Realkredit sind Hypothekendarlehen und Grundschulddarlehen. Es handelt sich bei Realkrediten um einen langfristigen, gesicherten Kredit, der durch Grundpfandrechte an Grundstücken, Gebäuden oder Schiffen gesichert ist. Auch bei der Existenzgründung ist die Aufnahme eines Realkredites zur Finanzierung denkbar.
Die Vergabe von Realkrediten erfolgt nur durch Spezialbanken, den sog. Hypothekenbanken, da diese besonderen gesetzlichen Vorschriften unterliegen (Hypothekenbankgesetzen). Die Kosten des Realkredits zur Refinanzierung der Spezialbanken hängen vom Kapitalmarktzins ab. Anhand der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere kann z. B. die Höhe des Kapitalmarktzins bestimmt werden. Die Schnelligkeit der Kapitalbeschaffung zur Finanzierung einer Unternehmung durch einen Realkredit, dauert aufgrund umfangreicher Prüfung der Sachlage sehr lange.