Franchise Gründung: Rechte und Pflichten für Franchisenehmer
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Was sind deine Vorteile als Franchisenehmer bei der Gründung?
Franchisegeber haben in ihrer Branche ein erfolgreiches Geschäftsmodell entwickelt. Dieses wollen sie mit selbständig agierenden Menschen multiplizieren, anstatt ein eigenes Fillialnetz aufzubauen.
Der Franchisegeber verleiht quasi sein Unternehmenskonzept gegen eine Gebühr an einen Franchisenehmer. Dieser verpflichtet sich, die vorgegebenen Geschäftsabläufe einzuhalten. Fungiert darüberhinaus aber als selbständiger Unternehmer.
Um mit einem Franchising zu gründen, solltest du über ein solides Franchise-Wissen. Dann kann die Existenzgründung als Franchisenehmer vorteilhafter sein, als die Erstellung eines eigenen Businessplans und dessen "Erprobung" am Markt.
Im folgenden zählen wir einige mögliche Vorteile mit dem Start als Franchisenehmer auf:
- Du gründest mit einem in der Regel bereits erprobten Geschäftskonzept. Das erleichtert dir viele unternehmerische Prozesse.
- Bestandsschutzmaßnahmen des Franchisegebers können dir lokale Vorteile und sogar eine Monopolstellung sichern.
- Du profitierst von günstigeren Lieferkontrakten und Einkaufspreisen.
- Du erhälst ein umfangreiches Marketing- und Weiterbildungsangebot durch den Franchisepartner.
- Deine Kreditwürdigkeit bei Banken kann höher bewertet werden.
Die vorvertragliche Informationspflicht des Franchisegebers
Bevor du in die Verhandlungen mit einem Franchisegeber trittst und bevor du den Franchising-Vertrag unterzeichnest, solltest du als Franchisenehmer wissen, welche Pflichten in dem Franchise auf dich zukommen und welche Rechte du hast.
Als Inhalte der vorvertraglichen Aufklärung im Rahmen von Franchise-Verhandlungen gelten für den Franchisegeber:
- alle relevanten Geschäftszahlen
- Leistungskataloge, Einblicke in das Preissystem
- Rentabilitätsvorschau auf Basis konkreter Vergleichszahlen etc.
Die Rechtssprechung hat Franchisegeber dazu verpflichtet, Interessenten vor Abschluss einer Partnerschaft genau diese Kennzahlen des Franchising offenzulegen.
Bereitstellung eines Systemhandbuchs für den Franchisenehmer
Der Franchisegeber muss dem Franchisenehmer ein „System-Handbuch“ zur Verfügung stellen. Als wesentliche Informationshintergründe muss das Systemhandbuch folgende Inhalte für den Franchisenehmer enthalten:
- Ideologie und Strategie des Unternehmens, dem er sich anschließt
- Geschäftspraktiken sowie Erfolgsrezepte gegen Mitbewerber am Markt
- Organisation und Ablauf der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer
- alle Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen der Vertragspartner werden aufgeführt
Das Handbuch darf mit Blick auf die Grundsätze von Treu und Glauben nach § 242 BGB im Laufe der Vertragspartnerschaft angepasst werden. Auf die Interessen beider Franchising-Vertragspartner muss Rücksicht genommen werden.
Geschulte Lizenzierung des Franchisenehmers
Der Franchisegeber räumt dem Franchisenehmer die Nutzungsmöglichkeit an den gewerblichen Schutzrechten seiner Marke ein. Um diese effektiv nutzen zu können, gehören ein begleitendes Schulungsangebot zur Franchising-Marke selbst und eine Betreuung während des laufenden Franchisevertrags zu den Pflichten des Franchisegebers.
Dies ist insbesondere für deine zusätzlichen Marketingaktivitäten wichtig. Schliesslich müssen alle Franchisepartner in die Marke "einzahlen" und ihre positive Bekanntmachung fördern.
Deine sonstigen Rechte und Pflichten als Franchisenehmer
Als Franchisenehmer hast du natürlich gegenüber dem Franchisegeber auch Pflichten. Diese sind insbesondere:
- Zahlung der vertraglich vereinbarten Franchisegebühr
- Förderung des Absatzes des Franchisingprodukts
- Führung des Betriebs nach den Grundsätzen des jeweiligen Franchisesystems, wie im Systemhandbuch festgeschrieben
- Treuepflicht gegenüber dem Franchisegeber und den vereinbarten Grundsätzen
Der Franchise-Vertrag: Das musst du beachten
Auch für den Franchise-Vertrag gelten formelle Vorschriften. Prinzipiell gelten daher für alle Vertragsverhältnisse in Franchise-Systemen unter anderem folgende wichtige gesetzlichen Regelungen:
- Die Inhalte müssen klar und verständlich formuliert sein.
- Der Vertrag darf den Franchisingnehmer nach § 307 Absatz 1 BGB nicht unangemessen benachteiligen.
- Alle Inhalte des Franchise-Vertrags unterliegen der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
Darüberhinaus sollte ein partnerschaftlicher Umgang die 10 Punkte eines Franchise-Vertrags unterzeichnen. Schliesslich gilt es gemeinsam für alle Beteiligten eines Franchisesystems die unternehmerischen Möglichkeiten umzusetzen und zu verbessern.
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