Recycling

Recycling ist der Vorgang, bei dem aus nicht mehr benötigten Produkten, ein Sekundärrohstoff hergestellt wird. Die Produkte sind gebraucht, unnmodern oder defekt bzw. meistens Abfall.

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Recycling ist der Vorgang, bei dem aus nicht mehr benötigten Produkten, ein Sekundärrohstoff hergestellt wird. Die Produkte sind gebraucht, unmodern oder defekt bzw. meistens Abfall. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Regelung für das Recycling. Die Definition, die diesem Vorgang am ähnlichsten ist, betrifft die der stofflichen Verwertung und ist im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu finden. Der Prozess zur Entwicklung eines Recyclingssystems in Deutschland begann Anfang der 1960er Jahre.

1961 wurde der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft gegründet. Die Abfallvermeidung und der Umweltschutz wurden zur offiziellen staatlichen Aufgabe erklärt. Sinn und Zweck der Sache ist es damit geworden, Müll zu vermeiden und wenn dies nicht möglich sein sollte ihn zu verwerten und erst in letzter Instanz ihn zu deponieren. Ab diesem Zeitpunkt wurden im Laufe der Jahrzehnte in allen Industrienationen Ministerien für Umweltschutz aufgebaut, die auch die staatliche Aufsicht über das Abfallsystem bekamen.

Im Jahre 1994 wurde die Anweisung des Umweltschutzes schließlich im Grundgesetz Artikel 20 verankert. In Bezug auf die politischen Ziele des Recycling besteht nach bestimmten EU-Vorgaben eine Abfallhierarchie, die oben bereits kurz beschrieben wurde: 1. die Abfallvermeidung, 2. die Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. das Recycling durch stoffliche Verwertung, 4. die sonstige Verwertung mit dem Ziel der Energiegewinnung, 5. die Beseitigung durch das Deponieren.