Reisebüro
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Das Reisebüro kann als Reiseveranstalter oder als Reisevermittler alle Formen der Geschäfts- und Urlaubsreisen anbieten. Das Reisevertragsrecht findet seine Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Rechte und Pflichten von Endkunden und Leistungsträgern werden hier geregelt. Leistungsträger können z. B. Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Versicherungs- oder Beförderungsunternehmen sein. Das Reisebüro tritt hier als Vermittler auf und ist deshalb kein Bestandteil der beiden Vertragsparteien.
Wer seinen eigenen Businessplan umsetzt und ein Reisebüro eröffnet, benötigt dafür in Deutschland keine besondere Qualifikation. Notwendig ist aber in jedem Fall eine Anmeldung beim Gewerbeamt. Eine andere Voraussetzung ist zum Beispiel eine Insolvenzversicherung, wenn das Reisebüro Reisen veranstalten möchte. An qualifiziertes Personal kommt man am besten, wenn man selbst in seinem Reisebüro Reiseverkehrskaufleute und Reiseverkehrsassistenten ausbildet. Eine andere Möglichkeit der Ausbildungsstätte sind Fremdenverkehrsschulen.
Ein Reisebüro erhält für die Vermittlung von Aufträgen von den unterschiedlichen Leistungsträgern eine Provision, die prozentual vom Reisepreis berechnet wird. Ein Problem für die Reisebüros ist heute teilweise, dass die Kunden eine immer höhere Reiseerfahrung haben und sich außerdem im Internet ausführlich über die Hotels, Sehenswürdigkeiten und Sonstiges informieren können. Damit geht dem Reisebüro allmählich seine Kernfunktion verloren. Die Produktkenntnis und sehr guten Beratungsmöglichkeiten der Mitarbeiter kann das Internet allerdings nicht völlig ersetzen.