Riester Rente
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Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Anfänglich wurde die Altersvorsorgezulage in geringem Umfang genutzt. Ursache war z. B. ein aufwendiges und schwer verständliches Förderverfahren oder eine relativ geringe absolute Förderung für die Versicherten in den ersten Jahren. Besonders nach Existenzgründung kann die Riester-Rente interessant werden, da Selbstständige nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.
Seit 2005 setzt sich die Erkenntnis durch, dass aufgrund der staatlichen Förderung und der fehlenden Attraktivität anderer Sparprodukte die Riester-Rente bisher unterschätzt wurde. Die Altersvorsorgezulage kann auch für Banksparpläne oder Fondssparpläne in Frage kommen. Besonders interessant ist die Riester-Rente aufgrund der Grund- und Kinderzulage für Geringverdiener mit vielen Kindern. Aber auch für Großverdiener ohne Kinder ist sie wegen des Sonderausgabenabzugs von der Steuer interessant.
Das Kapital, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt bei längerer Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Das angesparte Kapital kann, wenn auch gebührenpflichtig, auf einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter oder auf einen anderen, eventuell leistungsfähigeren, Anbieter übertragen werden. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Übertragung weniger Kapital angespart sein kann, als Sparbeiträge eingezahlt wurden.