Risikoversicherung
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Bei der Risikoversicherung handelt es sich um eine Unterform der Lebensversicherung. Unterteilt man die Lebensversicherung nach der Art der Kapitalbindung, so unterscheidet man nach Risikoversicherungen und kapitalbildenden Versicherungen. Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Alle Formen haben gemeinsam, dass die Versicherung nur dann eine Leistung erbringen muss, wenn der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer eintritt.
Am weitesten verbreitet ist die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme und die mit gleichbleibender Versicherungssumme. Bei Tod des Versicherten zahlt die Risikoversicherung die Todesfallsumme an die bezugsberechtigte Person. Die Risikolebensversicherung kann z. B. bei der Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen Anwendung finden. Die Risikolebensversicherungen mit fallender Versicherungssumme wird meist zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet.
Als Sonderfall existiert die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Hier gibt es mehrere versicherte Personen. Es wird die versicherte Todesfallleistung nur einmal beim Tod einer versicherten Person, während des Versicherungszeitraums fällig. Diese Form dient der Finanzierung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B. Geschäftspartner nach einer Existenzgründung). Die Höhe des Beitrags ist z. B. abhängig vom Alter, Gesundheitszustand und der Versicherungssumme.