Satzung

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Im Privatrecht bezeichnet der Begriff Satzung die schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. Die Satzung einer privatrechtlichen Vereinigung ist Ausdruck der Privatautonomie und hat nicht den Charakter einer staatlichen Rechtsnorm. Sie enthält im allgemeinen folgende Punkte: die Gründer und die Höhe des Grundkapitals, die Firma und den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens und dessen Tätigkeitsbereich.

Im öffentlichen Recht bezeichnet die Satzung eine exekutive Rechtsnorm die zur Regelung eigener Angelegenheiten gesetzt wird, herbeigeführt durch eingeräumtes Selbstverwaltungsrecht. Bei Satzungen mit besonderer Bindungswirkung gegenüber Dritten beispielsweise dem Bürger, bedarf es der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Schuldhafte Verstöße gegen Satzungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Jeglicher Satzungsentwurf, ob nun für eine Existenzgründung im Bereich der Aktiengesellschaft oder für einen Verein, sollte zunächst einer fachkundigen Stelle zur Kontrolle vorgelegt werden, bevor die Satzung in Umlauf gebracht wird. Mustervorlagen einer Satzung z. B. für eine Aktiengesellschaft oder GmbH können direkt im Internet, zum Teil allerdings mit Kosten verbunden, runtergeladen oder schon Online ausgefüllt werden.