Schadensersatz

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Mit dem Begriff Schadensersatz beschreibt man den Ausgleich eines Schadens, der unfreiwillige Einbußen von Rechts- und Lebensgütern beinhaltet. Der Anspruch auf Schadensersatz kann aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag resultieren. Vorausgesetzt wird für den Anspruch immer ein rechtswidriges oder schuldhaftes Handeln oder Nicht-Handeln. Der Schadensersatz bezieht sich auf einen messbaren Schaden. Wenn Personen zu Schaden gekommen sind, kann der Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld bestehen. Wichtigste Gesetzesgrundlage für den Schadensersatz bildet das Deliktsrecht im BGB.

Den Kern der Anwendung des Deliktsrechts bilden Vermögensschäden, die durch die Verletzung von Leben, Körper, Freiheit, Gesundheit oder Eigentum eines anderen entstehen. Zu Schadensersatz verpflichtet ist ebenfalls derjenige, der gegen ein Gesetz verstößt, das den Schutz anderer bezweckt, wie z. B. Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Einen Spezialfall beim Schadensersatz stellt die Dritthaftung dar. Einem nicht an einem Vertrag beteiligten wird dabei ein Schaden zugefügt. Grundsätzlich ist es so, dass man nur für das eigene Verschulden haftet. Jedoch kann auch das schuldhafte Handeln eines Gehilfen dem Auftraggeber zugerechnet werden.

Weiterhin kann das schuldhafte Handeln unschuldfähiger Kinder oder Tiere die aufsichtspflichtigen Personen zum Schadensersatz verpflichten. Nach dem Grundsatz der Schadenseinheit richtet sich die Verjährung der Ansprüche auf Schadensersatz. Nach diesem Grundsatz ist der Beginn der Verjährung des ersten aus einer Handlung folgenden Schadens ausschlaggebend für den Verjährungsbeginn aller weiteren aus dieser gleichen Handlung resultierenden vorhersehbaren Schäden.